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[…] (via shopbetreiber-blog.de: BGH: „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht“; ist zulässig) […]
View ArticleVon: Shopbetreiber
Das Urteil sorgt für Klarheit – wie sieht der Fall aber aus, wenn die angezeigte Widerufsbelehrung im Shop weder den Zusatz „Verbraucher haben folgendes Widerrufsrecht“ noch die per Email übersandte...
View ArticleVon: Martin Rätze
@Shopbetreiber Der BGH hat schon in den 80er Jahren klargestellt, dass die Belehrung über nicht zustehende Rechte dazu führt, dass diese Rechte vertraglich eingeräumt werden. Auf das Widerrufsrecht...
View ArticleVon: tap
Mit dem Rückgaberecht müsste es sich analog verhalten, oder? „Verbraucher haben das folgende Rückgaberecht“
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